IPMA/VZPM-Zertifizierung Level D
Der «Certified Project Management Associate IPMA Level D®» bezeichnet eine Person, die fähig ist, Projektmanagementwissen bei der Teilnahme an einem Projekt anzuwenden, wobei umfassendes und fundiertes Spezialwissen im Projektmanagement nötig ist.
Erfahrung in den Kompetenzelementen des Projektmanagements wird nicht notwendigerweise vorausgesetzt. Es ist aber von Vorteil, wenn du dein Projektmanagementwissen bereits in einem gewissen Rahmen angewendet hast. Du solltest zudem über gute Kenntnisse im Projektmanagement verfügen und in der Lage sein, diese anzuwenden.
Die Prüfung zum «Certified Project Management Associate (IPMA Level D)» dauert 3 Stunden und setzt sich aus 60 Multiple-Choice-Fragen und 30 offenen Fragestellungen zusammen. Die Fragen können sich auf alle Kompetenzen der SWISS.ICB4 beziehen. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht haben und zu mindestens 23 der 28 Kompetenzen mindestens eine Frage richtig beantwortet haben.
Die Prüfung findet remote statt. Es gibt pro Klasse einen Termin. Du wirst von digicomp für diese Online-Prüfung bei der Zertifizierungsstelle angemeldet. Für die Prüfung benötigen Sie eine Webcam, da die Prüfungsaufsicht über Zoom durchgeführt wird und einen Browser. Die Links dazu erhältst du in der Prüfungseinladung.
Detailliertere Informationen zum Ablauf der Online-Prüfung findest du im Leitfaden 'Online-Prüfungen IPMA Level B, C und Dꞌ: https://www.vzpm.ch/de/downloads. Wir bitten dich, dieses Dokument vor der Prüfung zu lesen.
Vor dem Prüfungstag musst du Zoom herunterladen und installieren: https://zoom.us/download. Du benötigst dazu auf deinem Computer Administratorenrechte.
Weitere Informationen findest du in diesem Leitfaden.
Das Zertifikat hat eine internationale Anerkennung und ist fünf Jahre gültig. Du bist damit berechtigt, während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats den erworbenen Titel «Certified Project Management Associate (IPMA Level D)» zu führen.
Rezertifizierungs-Bedingungen: Du musst einen Nachweis erbringen, dass du während der vergangenen 5 Jahre einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit nachgegangen bist und/oder sich kontinuierlich fachlich weitergebildet hast. Weitere Informationen findest du hier.